Fragen und Antworten zum Zähler und zur Ablesung
Gemessen wird die verbrauchte Wärmemenge in MWh. Die Differenz aus Vorlauf- und Rücklauftemperatur plus Durchflussmenge in m³ sind für das Rechenwerk notwendig, um den Verbrauch in MWh zu ermitteln.
Wir bauen bei Ihnen neue Wärmemengenzähler ein, welche die mess- und eichrechtlichen Vorschriften erfüllen und Ihren Fernwärme- oder Fernkälteverbrauch präzise erfassen. Dies ist auch vom Gesetzgeber im § 3 der FFVAV (Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung) so vorgeschrieben. Gemäß § 4 der FFVAV sind wir darüber hinaus verpflichtet, Ihnen Abrechnungen, Abrechnungsinformationen und Verbrauchsinformationen unentgeltlich zukommen zu lassen.
Laut der gesetzlichen Vorgaben müssen die Messeinrichtungen ab dem 5. Oktober 2021 fernablesbar sein. Falls bei Ihnen vor diesem Datum installierte Messeinrichtungen nicht fernablesbar sind, rüsten wir diese bis zum 31. Dezember 2026 nach.
Ein Wärmemengenzähler mit LoRaWAN® ist eine fortschrittliche Messeinrichtung speziell zur genauen Erfassung des Fernwärme- oder Fernkälteverbrauchs. LoRaWAN® steht für Long Range Wide Area Network und ist eine drahtlose Kommunikationstechnologie, die es ermöglicht, Daten über große Entfernungen zu übertragen. Der Wärmemengenzähler mit LoRaWAN® sendet die Verbrauchsdaten drahtlos an ein Netzwerk und ermöglicht so eine fernablesbare Messung des Energieverbrauchs.
Der Wärmemengenzähler mit LoRaWAN® ermöglicht eine effiziente, genaue und technologisch fortschrittliche Erfassung des Fernwärme- oder Fernkälteverbrauchs. Dies bedeutet für Sie eine transparente Abrechnung ohne Ablesungen vor Ort. Die LoRaWAN® - Technologie erfasst Ihren Verbrauch präzise mit einer sicheren und zuverlässigen Datenübertragung, bei der Datenschutz und Datensicherheit jederzeit gewährleistet sind.
LoRaWAN® ist ein lizenzfreier Funkstandard. Über kleine Funksensoren werden Messdaten unserer Wärmeverbrauchsanlagen mit sehr geringem Energieaufwand auf Grundlage von LoRaWAN® übertragen. Die Strahlungsintensität liegt mit 25 mW 80-mal unter dem vom Bundesamt für Strahlenschutz vorgegebenen Grenzwert von 2.000 mW. Bis zu diesem Grenzwert wird eine gesundheitliche Wirkung ausgeschlossen. Folglich ist von der LoRaWAN® -Infrastruktur keine gesundheitsgefährdende Strahlung zu erwarten.
Sendeleistungen von alltäglichen Technologien im Vergleich:
*LoRaWAN® ist eine in Lizenz verwendete Marke der LoRa-Alliance.