Fragen und Antworten zur angepassten Preisgleitklausel
Verträge für Fernwärme haben in der Regel eine lange Laufzeit. Da die Entwicklung der verschiedenen Kostenbestandteile wie Energiepreise, Lohn- oder Materialkosten über einen so langen Zeitraum nicht vorhersehbar sind, sind in Fernwärmeverträgen Preisgleitklauseln enthalten. Sie dienen dazu, die Verträge zukunftssicher für beide Vertragspartner zu gestalten und eine möglichst einfache Handhabung zu ermöglichen. Der Grund: Mit Hilfe dieser Preisgleitklauseln passen sich auf Basis einer mathematischen Formel die Preise an veränderte Rahmenbedingungen an – nach oben wie nach unten. Die entsprechenden staatlichen Vorgaben verlangen gemäß der AVBFernwärmeV für alle Wärmeanbieter, dass in den Preisgleitklauseln immer ein sogenanntes Kostenelement enthalten ist, das die Kosten des Wärmeversorgers abbildet, sowie ein sogenanntes Marktelement, das die allgemeine Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt widerspiegelt.
Vor dem Hintergrund der extremen Preissprünge bei Erdgas seit Herbst 2021 haben wir unsere Erdgas-Einkaufsstrategie geändert und kaufen zukünftig Erdgas über einen längeren Einkaufszeitraum für langfristigere Lieferzeiträume ein. Dadurch können wir weiterhin zuverlässig und sicher Erdgas für die Fernwärmeversorgung beschaffen und Ihnen längerfristig stabilere Preise bieten.
Die Umstellung bietet deutlich mehr Preisstabilität, denn der Erdgas-Preisanteil unserer Wärme ändert sich zukünftig für alle Kundinnen und Kunden nur noch einmal im Jahr. Dadurch reduzieren sich bisher häufige Preisschwankungen. Unterjährig ändern können sich nur noch die Preise für Erneuerbare Energien und Abwärme sowie gesetzliche Abgaben, Umlagen und Steuern sowie etwaige Beschaffungsnebenkosten, die uns vom Erdgaslieferanten berechnet werden. Das sogenannte Kostenelement des Arbeitspreises haben wir mit 80 % stärker gewichtet als bisher mit 50 %. Das bedeutet für Sie: Der Wärmepreis orientiert sich noch stärker an der tatsächlichen Kostenentwicklung der vor Ort eingesetzten Energieträger und weniger an der allgemeinen Wärmemarktentwicklung, die zu 100 % an den Erdgaspreis gekoppelt ist und nach der Fernwärme-Verordnung (AVBFernwärmeV) in der Wärmemix-Formel enthalten sein muss. Darüber hinaus werden mit der neuen Formel auch die Anteile und Preisentwicklungen aller eingesetzten Energieträger sichtbar – also neben Erdgas ggf. auch Abwärme aus thermischer Abfallverwertung oder Erneuerbare Energien wie Biogas, Bio-Erdgas oder Biowärme.
Unter www.hansewerk-natur.com/preise finden Sie das Preisblatt mit dem aktuellen Arbeitspreis (AP1) für das Wärmenetz bei Ihnen vor Ort.
Der Arbeitspreis berechnet sich – wie in der AVBFernwärmeV vorgeschrieben – aus mehreren Bestandteilen. Er ist zu 80 % an die Kostenentwicklung der Energieträger gebunden, die in dem jeweiligen Netz zum Einsatz kommen. Zu 20 % ist der Arbeitspreis an die Marktpreisentwicklung für Wärme gebunden, die durch den Verivox-Verbraucherpreisindex Gas abgebildet wird. Die individuelle Wärmemix-Formel finden Sie im Preisblatt für das Wärmenetz bei Ihnen vor Ort unter www.hansewerk-natur.com/preise.
Nein, Ihre Abschlagshöhe nach aktuellem Abschlagsplan ändert sich durch die neue Wärmemix-Formel nicht. Im Zuge der nächsten Jahresabrechnung berechnen wir wie gewohnt Ihre zukünftigen Abschläge. Basis für diese Abschläge sind wie bisher Hochrechnungen, die sich an Ihrem bisherigen Verbrauch sowie den jeweils aktuellen Preisen orientieren. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie je nach Abrechnungszeitpunkt nur zehn oder elf Abschläge im Jahr haben. Im neuen Abschlagsplan im Rahmen Ihrer Abrechnung, die Sie 2023 erhalten, ist also der neue Arbeitspreis berücksichtigt. Eine freiwillige Anpassung Ihrer Abschläge ist jederzeit möglich über unser Kundenportal, per E-Mail oder Anruf. Dies macht immer dann Sinn, wenn sich zum Beispiel Ihre beheizte Wohnfläche, die Anzahl der Personen im Haushalt oder der Arbeitspreis deutlich ändert. Über eventuelle Änderungen bei den Abschlägen aufgrund der Wärmepreisbremse informieren wir gesondert.
Ja, Ihr Wärmepreis passt sich wie bisher auch den Kosten- und Marktentwicklungen, die Wärmeversorger nach den gesetzlichen Vorgaben in der Preisgleitklausel berücksichtigen müssen, an. Unsere Intention bei der Umstellung der Klausel ist es nicht, den Preis zu erhöhen oder zu senken, sondern die sonst häufigen Preisschwankungen zu reduzieren und Ihnen die Kostenanteile der eingesetzten Energieträger aufzuzeigen. Im Vergleich zum Oktober 2022 ist der Arbeitspreis zum 1. Januar 2023 höher. Nach der alten Preisgleitklausel wäre die Erhöhung jedoch noch höher ausgefallen. Der Grund: Die neue Wärmemix-Formel bildet die Durchschnittspreise eines längeren Erdgas-Einkaufs-Zeitraums ab als bisher. Wie sich die Preise zukünftig entwickeln, lässt sich nicht vorhersehen.
Wichtig für Sie: Dieser Wärmepreis wird im Jahr 2023 aufgrund der beschlossenen Gas- und Wärmepreisbremsen für Privathaushalte auf 95 €/MWh für 80 % eines im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt. Nur für die übrigen 20 % zahlen Sie den Preis gemäß Wärmemix-Formel. Sparen Sie z. B. 20 % Wärmeenergie ein, fällt der aktuelle Arbeitspreis nach Wärmemix-Formel nicht an. Deshalb lohnt sich Energiesparen auf jeden Fall weiterhin. Auch für weitere berechtigte Kundengruppen sind Deckelungen vorgesehen, jedoch in anderen Höhen.
Wir verzeichnen derzeit zwar eine gewisse Beruhigung an den Energiemärkten, weitere Preisanstiege sind aber nicht auszuschließen. Aufgrund der neuen Wärmemix-Formel werden die Schwankungen in Bezug auf den Erdgas-Preisanteil jedoch nicht mehr so häufig an Sie weitergegeben.
Nein, Ihre Wärmeversorgung läuft weiter wie bisher. Die Umstellung auf die neue Preisgleitklausel erfolgt automatisch und Sie brauchen sich um nichts kümmern. Technisch ändert sich durch die Wärmemix-Formel nichts. Auch die Ablesung läuft wie gewohnt über den vorhandenen Wärmemengenzähler. Wir berücksichtigen die sich nach der angepassten Preisgleitklausel ergebenden Preise in Ihren Abrechnungen. Nach der aktuellen Rechtslage, insbesondere der AVBFernwärmeV und aktueller BGH-Rechtsprechung können wir nach unserer Auffassung auf die neue Preisgleitklausel per öffentlicher Bekanntmachung umstellen ohne Aufwand für Sie.
Es ist uns sehr wichtig, dass die Wärmemix-Formel für Sie nachvollziehbar ist. Darum aktualisieren wir die Preise regelmäßig und vollständig auf unserer Internetseite. Die eingesetzten Preise, die Betrachtungszeiträume und die entsprechenden Quellen finden Sie auf dem Preisblatt des Wärmenetzes in Ihrer Region unter www.hansewerk-natur.com/preise.
In Wärmeversorgungsnetzen, in denen wir die Wärme ausschließlich aus Erdgas erzeugen, wird mit der Überarbeitung der Preisgleitklausel der Arbeitspreis ab dem 1. Januar 2023 nur einmal jährlich zum 1. Januar des Jahres angepasst.
Bei Netzen, in denen wir Wärme zusätzlich aus Biogas, Bio-Erdgas, Biowärme oder als Abwärme aus thermischer Abfallverwertung gewinnen, passen sich die Preise für diese Energieträger auch weiterhin mehrfach im Jahr an – nur der Erdgas-Preisanteil bleibt in diesen Netzen unterjährig stabil. Von der Preisstabilität ausgenommen sind gesetzliche Abgaben, Umlagen und Steuern sowie etwaige Beschaffungsnebenkosten, die uns vom Erdgasgroßhandel berechnet werden.
Nein, wegen der Umstellung der Preisgleitklausel brauchen Sie Ihren Wärmemengenzähler nicht ablesen. Für höchstmögliche Genauigkeit können Sie uns jedoch freiwillig jeweils zum Jahreswechsel Ihren aktuellen Zählerstand mitteilen über das Kundenportal oder per E-Mail. So können wir Ihren Verbrauch tagesscharf nach den jeweils gültigen Preisen vor und nach dem Jahreswechsel abrechnen.
Nein, Sie müssen nichts ändern.
Nutzen Sie gerne unsere Sondertelefonnummer 0 40-23 78 27-90 00, die wir speziell für Fragen zur Wärmemix-Formel eingerichtet haben. Für alle anderen Anliegen schreiben Sie uns einfach per E-Mail an kundenservice@hansewerk-natur.com oder melden Sie sich telefonisch unter 0 40-23 78 27-3 25 bei uns. Bitte haben Sie Verständnis, falls wir aufgrund sehr vieler Kundenfragen zu den aktuellen Themen nicht immer sofort antworten können.